Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem Velo, dem eigenen Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Abzug der Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen festgelegte Bedingungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.